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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: § 217 ist keine Gefahr für die Palliativversorgung!  
Vor gut einem Jahr wurde mit dem § 217 StGB ein gesetzliches Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingeführt, das insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten Verunsicherung ausgelöst hat,