Mitglied werden

Die Initiative Chronische Wunden wurde 1995 von Ärzte, Pflegefachpersonen, Mitarbeiter der Kostenträger und anderen Engagierten ins Leben gerufen, um die Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Menschen mit chronischen Wunden zu verbessern. Insbesondere will die Initiative Chronische Wunden praxisnah und überall eine möglichst optimale Versorgung der Betroffenen erreichen.

Am 22.7.2002 fand die Gründungsversammlung der Initiative Chronische Wunden als eingetragener Verein in Göttingen statt.

Mehr als 4.000 Mitglieder unterstützen bisher die ICW.

 4.000

Mitglieder

Praxisnahe Versorgung

von Betroffenen

Fachliteratur

für Mitglieder

Rabatte

in vielen Bereichen

bereits 4.000

Mitglieder

praxisnahe Versorgung

von Betroffenen

Fachliteratur

für Mitglieder

Rabatte

in vielen Bereichen

Mitglieder-Vorteile

  • Begrüßungsgeschenk: Kartenspiel "Der Feind in meiner Wunde"
  • ein kostenloses Abonnement der Zeitschrift "WundManagement"
  • Zugang zu den geschützten Bereichen der ICW im Internet
  • pro Jahr 10 Leitlinien oder Konsensusempfehlungen zum ermäßigten Preis (50% Rabatt) pro Exemplar
  • auf dem Deutschen Wundkongress in Bremen 40% Rabatt auf nicht-ermäßigte 2- und 3-Tageskarten
  • günstige Fortbildungsangebote bei einzelnen Bildungsanbietern
  • Nutzung des Fragenservice
  • Fachartikel der Mitglieder oder Vorstandsmitglieder
  • die Möglichkeit der Mitgestaltung innerhalb der ICW-Arbeitsgruppen
  • eine Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögens- schäden während ehrenamtlicher Tätigkeit (Haftpflicht)
  • den Newsletter für Aktive

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Es wird unterschieden in:

Aktive Mitglieder sind Personen, die im Bereich der Prävention und/oder Versorgung von chronischen Wunden tätig sind oder sich dafür interessieren. Dies sind natürliche Personen.
Mitgliedschaft beantragen (Einzelperson)

Juristische Personen (JP) oder Institutionen (I) im Sinne dieser Satzung sind medizinische Leistungsanbieter, hier Krankenhäuser einschließlich Kliniken nach § 30 Gewerbeordnung, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste, Pflegeheime, Medizinische Versorgungszentren, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen.

Sie sind mit einer Stimme auf Mitgliederversammlungen abstimmungsberechtigt vertreten. Durch welche Person diese Stimme jeweils wahrgenommen wird, entscheidet die JP oder I und teilt dies der Versammlungsleitung mit. Der Beitrag für diese Form der Mitgliedschaft beträgt drei Jahresbeiträge für Einzelmitglieder. Die JP oder I bezieht dafür drei Abonnements der Zeitschrift „Wundmanagement“ und kann drei variable Personen zu gegebenenfalls ermäßigten Konditionen zu Kongressen unter Angabe der einheitlichen Mitgliedsnummer anmelden.

Darüber hinaus können die JP oder die I zusätzliche Lizenzen in frei gewählter Anzahl erwerben. Jede zusätzliche Lizenz beinhaltet ein Abonnement der Zeitschrift „Wundmanagement“ und vergünstigte Konditionen für die Teilnahme an Kongressen für eine weitere variable, beim Leistungsanbieter beschäftigte Person unter Angabe der Mitgliedsnummer.

Mitgliedschaft als juristische Person oder Institution beantragen 

Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die im Bereich der Prävention und/oder Versorgung chronischer Wunden als Organisation, Firma oder Ähnliches tätig sind und die Initiative Chronische Wunden finanziell fördern.

Antrag als Förderkreismitglied

Mitglieder-Vorteile

  • Begrüßungsgeschenk: Kartenspiel "Der Feind in meiner Wunde"
  • ein kostenloses Abonnement der Zeitschrift "WundManagement"
  • Zugang zu den geschützten Bereichen der ICW im Internet
  • pro Jahr 10 Leitlinien oder Konsensusempfehlungen zum ermäßigten Preis (50% Rabatt) pro Exemplar
  • auf dem Deutschen Wundkongress in Bremen 40% Rabatt auf nicht-ermäßigte 2- und 3-Tageskarten
  • günstige Fortbildungsangebote bei einzelnen Bildungsanbietern
  • Nutzung des Fragenservice
  • Fachartikel der Mitglieder oder Vorstandsmitglieder
  • die Möglichkeit der Mitgestaltung innerhalb der ICW-Arbeitsgruppen
  • eine Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (Haftpflicht)
  • den Newsletter für Aktive

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Es wird unterschieden in:

Aktive Mitglieder sind Personen, die im Bereich der Prävention und/oder Versorgung von chronischen Wunden tätig sind oder sich dafür interessieren. Dies sind natürliche Personen.
⇨ Mitgliedschaft beantragen (Einzelperson)

Juristische Personen (JP) oder Institutionen (I) im Sinne dieser Satzung sind medizinische Leistungsanbieter, hier Krankenhäuser einschließlich Kliniken nach § 30 Gewerbeordnung, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste, Pflegeheime, Medizinische Versorgungszentren, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen.

Sie sind mit einer Stimme auf Mitgliederversammlungen abstimmungsberechtigt vertreten. Durch welche Person diese Stimme jeweils wahrgenommen wird, entscheidet die JP oder I und teilt dies der Versammlungsleitung mit. Der Beitrag für diese Form der Mitgliedschaft beträgt drei Jahresbeiträge für Einzelmitglieder. Die JP oder I bezieht dafür drei Abonnements der Zeitschrift „Wundmanagement“ und kann drei variable Personen zu gegebenenfalls ermäßigten Konditionen zu Kongressen unter Angabe der einheitlichen Mitgliedsnummer anmelden.

Darüber hinaus können die JP oder die I zusätzliche Lizenzen in frei gewählter Anzahl erwerben. Jede zusätzliche Lizenz beinhaltet ein Abonnement der Zeitschrift „Wundmanagement“ und vergünstigte Konditionen für die Teilnahme an Kongressen für eine weitere variable, beim Leistungsanbieter beschäftigte Person unter Angabe der Mitgliedsnummer.

⇨ Mitgliedschaft als juristische Person oder Institution beantragen

Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die im Bereich der Prävention und/oder Versorgung chronischer Wunden als Organisation, Firma oder Ähnliches tätig sind und die Initiative Chronische Wunden finanziell fördern.

⇨ Antrag als Förderkreismitglied

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