Rezertifizierung
Um die Aktualität des Wissens und die fachliche Qualifizierung der Seminarabschlüsse zu sichern, hat die gemeinsame Zertifizierungsstelle ICW und PersCert TÜV seit 2008 die Zertifikate auf fünf Jahre befristet (Gültigkeitsdatum auf dem Zertifikat).
Alle Absolventen (Wundexperte ICW®, Ärztlicher Wundexperte ICW®, Fachtherapeut Wunde ICW® sowie Pflegetherapeut Wunde ICW®) müssen seit 2008 alle 12 Monate mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Anzahl der Fortbildungspunkte, die für eine Veranstaltung vergeben werden, legt die Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle der ICW bei Prüfung und Zulassung der Veranstaltung fest. Absolventen mit Abschlüssen vor 2008 haben unbefristete Zertifikate. Sie können auf eigenen Wunsch trotzdem ihr Zertifikat in ein befristetes, also aktuelles umwandeln, indem sie die gleichen Vorgaben zur Rezertifizierung erfüllen.
In jedem Fall empfehlen wir regelmäßig Fortbildungen wahrzunehmen, um auf einem aktuellen Wissensstand zu bleiben. Die folgenden Informationen gelten für die Abschlüsse:
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Fragen?
Viele Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Sollten Sie dort nicht fündig werden, hilft Ihnen die Zertifizierungsstelle gerne weiter.